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Hochdruck-Natriumdampflampen werden nicht verboten
Die Hochdruck-Natriumdampflampe (NAV) sollte aus dem Verkehr gezogen werden, wie bereits zuvor die Quecksilberdampf-Leuchte. Doch das orangefarbene Licht bleibt uns erhalten.
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Kommunen und Gemeinden können in der Straßenbeleuchtung weiterhin auf die Hochdruck-Natriumdampflampe (NAV) setzen. Laut Informationen des Umweltbundesamtes sind weder auf Bundes- noch EU-Ebene Einschränkungen für den Einsatz der Leuchtmittel vorgesehen. Somit haben die Kommunen jetzt Planungssicherheit: Anders als Quecksilberdampf-Leuchtmitteln droht den mit bis zu 70.000 Betriebsstunden sehr langlebigen Hochdruck-Natriumdampflampen keinesfalls das Ende.
Wie Christoph Mordziol, Experte für rationelle Energienutzung bei Elektrogeräten und Beleuchtung am Umweltbundesamt, erläuterte, wird es nach den aktuellen EU-Vorgaben zur Produktgestaltung auch keine Einschränkung des Marktangebots bei diesen Lampen geben. Ein Regelungsentwurf aus dem Jahr 2015 hatte dies noch vorgesehen, sei mittlerweile jedoch vom Tisch.
Quecksilber-Höchstwerte kein Problem
Die jüngsten Beschlüsse der EU-Mitgliedsstaaten vom Dezember 2018 zu Anforderungen an Stromeffizienz, sonstige Gebrauchseigenschaften sowie Informationen sähen zwar Veränderungen vor. Jedoch müssten nur einzelne der auch als HS-Lampen bekannten Produkte vom Markt weichen. Das bedeute keinerlei Einschränkung für die NAV-Nutzung: Die volle Bandbreite derzeit verfügbarer Leistungen und Lichtstromwerte (Lumen) bleibe erhalten. Unproblematisch seien auch die EU-Vorschriften zu Quecksilber-Höchstwerten: Marktübliche NAV-Lampen erfüllten diese seit 2012 gültigen Vorgaben, eine weitere Verschärfung sei nicht vorgesehen. „Folglich kann keine Rede davon sein, dass der Hochdruck-Natriumdampflampe das Aus drohe“, fasst Mordziol zusammen.
Von Anwendern und Produzenten wurde die Klarstellung begrüßt: „Das Umweltbundesamt hat uns darin bestärkt, dass unsere seit 2014 bedarfsabhängig gedimmten NAV-Leuchten eine zukunftssichere, wirtschaftlich und ökologisch vorteilhafte Lösung sind und bleiben“, sagt Manfred Jordan, Bürgermeister in der Verbandsgemeinde Obere Aller (Sachsen-Anhalt) mit gut 14.000 Einwohnern. Vertreter des Leuchtmittel-Traditionsherstellers Aura Light sprechen von einem „wichtigen Beitrag zur Planungssicherheit der Kommunen“.
Dimmbares Licht bei der Natriumdampflampe
Ralf Kleinodt, Chef der auf Regelungs- und Energiespartechnik für die kommunale Straßenbeleuchtung spezialisierten KD Elektroniksysteme, wertet die Informationen des Umweltbundesamtes zudem als wichtiges Pro-Argument für eine langjährig bewährte, aber längst nicht überall bekannte Energiesparlösung „ohne Risiken und Nebenwirkungen“: In Verbindung mit moderner Dimmtechnik seien NAV-Erzeugnisse europäischer Anbieter LED-Systemen energetisch ebenbürtig, unter Berücksichtigung der Ersatzbeschaffung kostenseitig jedoch überlegen. Außerdem trügen die regelbaren Systeme nicht zur stetig wachsenden Lichtverschmutzung sowie wissenschaftlich nachgewiesenen Umweltschädigung durch ein ungünstiges Lichtspektrum bei.
Korrektur: In der ersten Version hatte sich ein Fehler eingeschlichen. Sowohl auf Bundes- als auch auf EU-Ebene sind keine Einschränkungen bei der Nutzung der Hochdruck-Dampflampen vorgesehen.
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