Es wäre nur ein Federstrich für die EU-Bürokratie, eine Anordnung zu erlassen, nach der für Elektrogeräte ab einem bestimmten Mindestwert (bzw. Endverbrauchspreis) z.B. 20,00 Euro ein Schalt- und ggf. sogar Reparaturplan mitgeliefert werden muss.
Man muss das nur wollen!
So viel zur (Fach-)kompetenz unserer gewählten Volksvertreter...
Zur Erinnerung: Bei den Konformitätserklärungen hat das ja auch funktioniert!
PS:
Natürlich müsste das auch für Ama...on- und e-...y Billigimporte auch zwingend gelten!
PPS Ich habe gerade versucht, eine noch nicht einmal so alte Luxus-Elektrozahnbürste der Firma Braun zu reparieren. Da hätte man nur den verschlissenen Akku tauschen müssen. Eigentlich eine Kleinigkeit und ein Fall von wenigen Euro, dann hätte die Zahbürste weitere 3-5 Jahre problemlos ihren Dienst verrichten können. Bei den alten, dummen Vorgängerzahnbürsten der gleichen Firma war das auch noch problemlos möglich. Nur sind jetzt die Gehäuseteile nicht mehr geschnappt und geschraubt, sondern so miteinander verklebt/verschweisst, dass man auch als Reparaturprofi vom Fach das Gehäuse zum Batteriewechsel nicht mehr zerstörungsfrei öffnen kann...