:quality(80)/p7i.vogel.de/wcms/03/40/03406728a505c792edaea74cd862666c/0106347313.jpeg)
-
Schlagzeilen
Aktuelle Beiträge aus "Schlagzeilen"
Induktives Laden von E-Autos
Kabelloses Laden: Siemens und Mahle beschließen Zusammenarbeit
Display-Fertigung G8.6
Tianma investiert knapp 6 Mrd. US-Dollar in zwei neue Anlagen
Geplante Obsoleszenz
Drucker verweigert den Dienst: Wie Epson seine Kunden ärgert
-
Technologie
Aktuelle Beiträge aus "Technologie"
Die Geschichte des 3D-Drucks
Geplante Obsoleszenz
Drucker verweigert den Dienst: Wie Epson seine Kunden ärgert
Autonomes Fahren
Akzeptanz autonomer Fahrzeuge: Die Deutschen tun sich schwer
-
Hardwareentwicklung
- Digitale Bauelemente
- Analogtechnik
- Passive Bauelemente
- Elektromechanik
- Human-Machine-Interface
- LED & Optoelektronik
Aktuelle Beiträge aus "Hardwareentwicklung"
Display-Fertigung G8.6
Tianma investiert knapp 6 Mrd. US-Dollar in zwei neue Anlagen
CHIPS and Science Act zeigt Wirkung
Hi-Rel-Steckverbinder
- KI & Intelligent Edge
-
Embedded & IoT
Aktuelle Beiträge aus "Embedded & IoT"
Open Loop Testing
Sicherheit
Interview mit Muzaffer Ege von Beyond.pl
„Edge Computing und Cloud ergänzen sich bei Rechenleistung und Speicher“
-
Power-Design
-
FPGA & SoC
Aktuelle Beiträge aus "FPGA & SoC"
Programmierbare Logik
FPGA Conference Europe 2022: Einfach logisch – Wissen, Spaß und gutes Essen
Wegen Verfahrensfehlern
EU-Gericht erklärt Milliardenstrafe gegen Qualcomm für nichtig
Mixed-Signal-Simulation
Von TSMC zu Sondrel
-
Fachthemen
- Elektrische Antriebstechnik
- Energieeffizienz
- Funktionale Sicherheit
- Leiterplatten-Design
- Security
- Design Notes
Aktuelle Beiträge aus "Fachthemen"
Automation Software Engineering
Die wichtigsten Hard- und Softwaretrends in der Automatisierung
EP Basics: Grüner Wasserstoff
Chip- und Materialmangel
- Messen & Testen
-
Branchen & Applications
- Consumerelektronik
- Industrie & Automatisierung
- Medizinelektronik
- Smart Home & Building
- Smart Mobility
- Elektromobilität
- Tele- und Datacom
Aktuelle Beiträge aus "Branchen & Applications"
Automation Software Engineering
Die wichtigsten Hard- und Softwaretrends in der Automatisierung
Rasende Verkehrswende
Induktives Laden von E-Autos
Kabelloses Laden: Siemens und Mahle beschließen Zusammenarbeit
-
Elektronikfertigung
- 3D-Elektronik
- Electronic Manufacturing Services
- Halbleiterfertigung
- Leiterplatte & Baugruppe
- Mikro-/Nanotechnologie
Aktuelle Beiträge aus "Elektronikfertigung"
Die Geschichte des 3D-Drucks
IC-Packaging als Wachstumsfeld
Display-Hersteller in China und Taiwan experimentieren mit Chip-Packaging
Europäische Elektronikstudie
-
Management & Märkte
- China
- Coronakrise
- Management & Führung
- Schweinezyklus
- Startup-Szene
- Recht
- Unternehmen
- Wirtschaft & Politik
Aktuelle Beiträge aus "Management & Märkte"
Die Zukunft des Bezahlens
Von tragbarer Elektronik bis zu Smart Speakern, die Pizza bestellen
Politische Naivität und ihre Folgen
Wirtschaft
- Arbeitswelt
- Beschaffung & SCM
- Specials
- Service
-
mehr...
Wegen Verfahrensfehlern EU-Gericht erklärt Milliardenstrafe gegen Qualcomm für nichtig
Anbieter zum Thema
Vor vier Jahren wurde Qualcomm wegen angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens von der EU-Kommission zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Die muss der US-amerikanische Mobilfunkchipspezialist nun nicht zahlen.

Das Gericht der Europäischen Union hat eine Wettbewerbsstrafe von fast einer Milliarde Euro gegen den Chiphersteller Qualcomm für nichtig erklärt. Es seien mehrere Verfahrensfehler festgestellt worden, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Zudem habe die zuständige EU-Kommission bei der Analyse des Falls nicht alle relevanten Faktoren berücksichtigt (Rechtssache T-235/18).
Diese hatte 2018 die Strafe gegen Qualcomm verhängt, weil sie der Ansicht war, das amerikanische Unternehmen habe Milliarden US-Dollar an Apple gezahlt, damit Apple nicht bei der Konkurrenz kaufe, so die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager damals. Wettbewerber seien dadurch in rechtswidriger Weise mehr als fünf Jahre lang vom Markt für sogenannte LTE-Basisband-Chipsätze ausgeschlossen worden. Nach Einschätzung der Wettbewerbshüter versuchte das Unternehmen vor allem eine stärkere Konkurrenz durch Intel zu verhindern.
Gericht zerlegt ursprüngliche Argumentation
Das Gericht folgte der Argumentation jedoch nicht: „Mit seinem Urteil von heute erklärt das Gericht den Beschluss der Kommission insgesamt für nichtig.“ Dabei berufen sich die Richter auf mehrere Verfahrensfehler, die die Verteidigungsrechte von Qualcomm beeinträchtigt hätten. Zudem stellt es eine Analyse der Kommission zu den wettbewerbswidrigen Auswirkungen der Anreizzahlungen in Frage.
Die Kommission habe für ihre Feststellung nicht alle relevanten tatsächlichen Umstände berücksichtigt, damit sei die Analyse rechtswidrig, hieß es. Zwar hätten die Zahlungen die Anreize für Apple, sich an konkurrierende Anbieter zu wenden, verringert, aber für den überwiegenden Teil seines Bedarfs im relevanten Zeitraum habe es keine technische Alternative zu den Chipsätzen von Qualcomm gegeben.
Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die EU-Kommission kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof dagegen vorgehen. Eine Sprecherin der Behörde sagte, man werde das Urteil genau analysieren und über mögliche nächste Schritte nachdenken.
(ID:48480410)
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.