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5G-Frequenzauktion vor dem Start
Nachdem das Kölner Verwaltungsgericht die Klagen der drei etablierten Mobilfunkbetreiber abschlägig beschieden hat, beginnt am 19. März 2019 die Versteigerung der 5G-Mobilfunkfrequenzen (2 GHz und 3,4 GHz bis 3,7 GHz). Zur Versteigerung zugelassen sind die Drillisch Netz AG, Telefónica Deutschland, die Deutsche Telekom und Vodafone.
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Wie die Bundesnetzagentur (BNetzA) mitteilt, startet die Versteigerung der 5G-Mobilfunkfrequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,4 GHz bis 3,7 GHz planmäßig am 19. März 2019 am Standort der Agentur in Mainz. Zur Auktion wurden die Unternehmen Drillisch Netz AG, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Telekom Deutschland GmbH und die Vodafone GmbH zugelassen.
Gericht schmettert Klagen der Telcos ab
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klagen der Deutschen Telekom, von Telefónica Deutschland und Vodafone abgelehnt. Die Mobilfunkbetreiber hatten rechtliche Einwände gegen die mit dem zum Verkauf angebotenen Spektrum verbundenen Mindestdienstverpflichtungen erhoben. So hatte die BNetzA die Bieter im Rahmen der am 26. November 2018 veröffentlichten Vergabe- und Auktionsregeln verpflichtet, bis Ende 2022 98 Prozent aller deutschen Haushalte Zugang zu mobilen Breitbandgeschwindigkeiten von 100 Mbit/s zu ermöglichen.
„Die Frequenzauktion ist der bislang wichtigste Meilenstein auf Deutschlands Weg in das 5G-Zeitalter. Die teilnehmenden Unternehmen stehen vor schwierigen und wirtschaftlich schwerwiegenden Entscheidungen. Die Auktion wurde von politischen Grundsatzdiskussionen überlagert und es wurden Erwartungen an die 5G-Netze geschürt, die mit dem jetzt zu vergebenden Frequenzspektrum schlicht nicht zu erfüllen sind. Gleichzeitig werden die Unternehmen in ein Auflagenkorsett gezwungen, das die Wirtschaftlichkeit der geplanten Investitionen in Frage stellt. Unklar bleibt weiterhin, ob die Vergaberegeln überhaupt rechtmäßig sind. Zudem wurden regulatorische Maßnahmen angekündigt, die nach Abschluss der Auktion das Wettbewerbsumfeld stark verändern können. Damit steht das gesamte Verfahren auf tönernen Füßen. Noch nie war eine Frequenzauktion mit ähnlichen Unsicherheiten behaftet. In einigen Wochen werden wir wissen, wer den Zuschlag erhält und zu welchem Preis", kommentiert Achim Berg, Präsident des Digitalverbandes Bitkom.
Antragsverfahren wird nach Abschluss der Auktion eröffnet
Parallel zum Vergabeverfahren hat die Bundesnetzagentur ein Antragsverfahren für Frequenzzuteilungen im Bereich 3700 MHz bis 3800 MHz zur lokalen und regionalen Nutzung erarbeitet. Für den Frequenzbereich bei 26 GHz wird ebenfalls ein Antragsverfahren erarbeitet. Dadurch können auch regionale Netzbetreiber, kleine und mittlere Unternehmen oder Start-ups, mit einem erst künftig auftretenden Frequenzbedarf, sowie Gemeinden und Vertreter der Land- und Forstwirtschaft das Potenzial der kommenden Mobilfunkgeneration 5G für Anwendungen in der Wirtschaft und Industrie nutzen. Das Antragsverfahren für den Bereich 3700 MHz – 3800 MHz wird nach Abschluss der Auktion eröffnet..
Fachleute erwarten, dass in Deutschland 5G-Mobilfunkdienste in der ersten Jahreshälfte 2020 angeboten werden.
Dieser Beitrag stammt von unserem Partnerportal Industry of Things.
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