22.10.2009 | Autor / Redakteur: Michael Vetter* / Claudia Mallok

Künftig können gerade bei mittelständischen Unternehmen signifikante Unterschiede zwischen der Einschätzung beim Bewerten von Kreditsicherheiten des Inhabers und der Bank entstehen. Sofern mangelnde Kommunikation der Grund für die unterschiedliche Bewertung der Kreditsicherheit ist, sollten sich beide Parteien rechtzeitig über konkrete Wertvorstellungen der Sicherheiten austauschen.
Das hatte Jörg-Peter C. als Inhaber eines Mittelbetriebes noch nicht erlebt, als ihm, übrigens erst durch sein hartnäckiges Nachfragen, mitgeteilt wurde, dass seine Gewerbeimmobilie von seiner Bank mit einem Verkehrswert von nicht mehr als 280.000 Euro geschätzt wird. Nach seiner eigenen Wertermittlung hat die Immobilie dagegen einen Wert von mindestens 400.000 Euro. C. wird nun auch klar, warum der für ihn zuständige Kundenberater darauf bestand, das bei einer anderen Bank geführte Termingeld in Höhe von fast 100.000 Euro, dessen Laufzeit noch etwa ein Jahr beträgt, ebenfalls als ausdrückliche Sicherheit herein nehmen zu wollen.
Zum Hintergrund: C. benötigt für einen sehr umfangreichen Umbau seiner Immobilie ein langfristiges Bankdarlehen von 380.000 Euro. Vor dem Hintergrund seiner durchaus befriedigenden Kreditwürdigkeit sowie der Immobilie selbst als Sicherheit war er überzeugt, dass er den Kredit problemlos erhalten würde.
Misstrauisch wurde C., als sich die Bearbeitung der Angelegenheit nicht, wie sonst üblich, rund zwei Wochen, sondern über mehr als vier Wochen hinzog. Da er keinerlei Zwischeninformation erhielt, wurde C. nach diesem Zeitraum naturgemäß ungeduldig und fragte telefonisch nach. Erst nach einigem Hin und Her erklärte ihm sein Gesprächspartner, dass die Bank zu einer „völlig anderen Einschätzung des Verkehrswertes“ gekommen sei und daher neben der auf diesem Objekt einzutragenden Grundschuld „eine weitere, werthaltige Sicherheit“ benötige.
C. war durch diese Antwort offenbar derart überrascht worden, dass er noch während des Gesprächs das erwähnte Termingeld anbot. Erst nach Beendigung der Unterredung machte sich C. klar, dass es für ihn überhaupt keinen Grund gab, die aus seiner Sicht völlig unrealistische Wertermittlung des Kreditinstitutes zu akzeptieren.
Mittlerweile hat er sich daher nochmals sehr ausführlich mit seiner eigenen Wertermittlung auseinandergesetzt. Als Grundlage des Grundstückwertes diente ihm dazu der so genannte „Richtwert“ der Richtwertkarte seiner Gemeinde, aus der nach seiner Erfahrung sehr realistische Quadratmeterpreise hervorgehen.

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